Das Gesetz
Die Grundlagen der rechtlichen Betreuung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) festgehalten:
Gesetzestexte zu folgenden Themen stehen zur Verfügung:
- § 1896. Voraussetzungen zur Errichtung einer Betreuung; Aufgabenkreise der Betreuung
- §§ 1897, 1898, 1899. Die Person des Betreuers, Übernahmepflicht, mehrere Betreuer
- § 1900. Betreuungsverein; Betreuungsbehörde als Betreuer
- § 1901. Grundsätze der Betreuungsführung
- § 1901a. Betreuungsverfügung
- § 1902, 1903. Gesetzliche Vertretung, Einwilligungsvorbehalt
- § 1904. Ärztliche Behandlung, Heilbehandlung
- § 1905. Sterilisation
- § 1906. Unterbringung
- § 1907. Kündigung und Auflösung der Wohnung
- § 1908 a-d. Ausstattung, Betreuung Minderjähriger, Entlassung des Betreuers, Tod des Betreuers, Aufhebung der Betreuung
- § 1908 e-h. Vereinsbetreuer, Anerkennung als Betreuungsverein, Behördenbetreuer
- § 1908 i. Hinweis auf die für die Betreuung gültigen Gesetzestexte insbes. aus dem Bereich der Vormundschaft Minderjähriger
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