UN Behindertenrechtskonvention


Zur Veranstaltung am 08.10.2015
Ist das deutsche Betreuungsrecht vereinbar mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ?
Mit der UN-BRK für gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft

Eine Vortrags- und Diskussionsveranstaltung für Beteiligte und Interessierte
die am 08. Oktober 2015 im Haus der Diakonie mit zahlreichen Gästen stattfand.

Neben den Grußworten von Herrn Dr. Ole Sachtleber vom Ministerium für Justiz, Kultur und Europa SH sowie dem Bürgermeister der Stadt Preetz Herr Björn Demmin, fanden zwei weitere Redner Beachtung.

Zum einen stellte Sönke Wimmer von der Interessengemeinschaft der Betreuungsvereine SH und im Vorstand der BUKO (Bundeskonferenz der Betreuungsvereine) die Position der Betreuungsvereine dar.

Als Hauptredner fand der Vortrag von Prof. Dr. Ulrich Hase, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen, große Beachtung. Thema „Hemmt das Betreuungsrecht die Umsetzung der UN-BRK?“.

Weitere Informationen zur Veranstaltung folgen in Kürze



Der Abend wurde musikalisch umrahmt von der Mischa Gohlke Band feat. Katrin Wulff, bekannt durch den Inklusionssong für Deutschland „Anders sein vereint“ (www.grenzensindrelativ.de) Siehe auch unten stehendes Video

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Kurzinformation
Was ist eine Konvention?

Eine Konvention ist ein Übereinkommen, das von Menschen oder Staaten einvernehmlich eingehalten wird. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung wurde Ende 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet.

Warum gibt es die UN-Konvention?

Sie setzt sich dafür ein, dass die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung aufhört und diese als vollwertige Bürger der Gesellschaft anerkannt werden.

Was fordert die UN-Konvention?

Die UN-Konvention fordert Inklusion, also die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Inklusion ist ein Menschenrecht.

Wer unterstützt die UN-Konvention?

Deutschland und derzeit 158 weitere Länder bekennen sich zur UN-Konvention und haben sich mit ihrer Unterzeichnung dazu verpflichtet, sie umzusetzen.


Weltweit

leben rund 1 Milliarde Menschen mit Behinderung. Das sind etwa 15% der Weltbevölkerung.

In Deutschland

leben 10 Millionen Menschen mit Behinderung. Das sind etwa 12,2 % der Gesamtbevölkerung.

Die aktuelle Situation

In Deutschland gibt es zwar Regelungen, Gesetze und Projekte zu Inklusion von Menschen mit Behinderung. Es muss sich aber noch vieles ändern, damit eine gleichberechtigte Gesellschaft Wirklichkeit wird.

Weitere Informationen
Weitere Informationen:


Parallelbericht an den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
anlässlich der Prüfung des ersten Staatenberichts Deutschland gemäß § 35 der UN-Behindertenrechtskonvention

Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention; Berlin; März 2015

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 35
Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13.Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13.Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung

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Positionspapier des Betreuungsgerichtstages e.V.
Unterstützen und Vertreten, 15.09.2014

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Aufsatz von Peter Winterstein zum Thema
"Welche Weiterentwicklung des Betreuungsrechts ist aufgrund des Artikels 12 UN-BRK erforderlich? –
Eine rechtspolitische Betrachtung",

erschienen in der Zeitschrift Assistierte Entscheidungen bei Demenz und eingeschränkter Einwilligungsfähigkeit, Informationsdienst Altersfragen, Heft 41 (04), Juli/August 2014, S. 27-33, herausgegeben vom Deutschen Zentrum für Altersfragen

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